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   VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15   

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VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15 (https://dejure.org/2017,34562)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.01.2017 - 6 A 192/15 (https://dejure.org/2017,34562)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 6 A 192/15 (https://dejure.org/2017,34562)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16

    Nachbarklage gegen Windenergieanlage; Charakterisierung mehrerer Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15
    Das OVG Schleswig hat mit Beschluss vom 31.08.2016 (1 MB 5/16) den Beschluss der Kammer geändert und den Antrag der Klägerin abgelehnt.

    Der Gesetzgeber hat mit § 4 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 UmwRG eine Fehlerfolgenregelung normiert, nach der die in § 4 Abs. 1 UmwRG genannten Verfahrensfehler dazu führen können, dass ein klagebefugter Beteiligter unabhängig von der Verletzung subjektiver Rechte mit seiner Klage Erfolg haben kann (BVerwG, Urteil vom 20.12.2011, Az.: 9 A 30.10, juris Rn. 21; Urteil vom 17.12.2013, Az.: 4 A 1/13, juris Rn. 41; Urteil vom 18.12.2014, Az.: 4 C 36/13, juris Rn. 34; BVerwG, Urteil vom 22.10.2015, Az.: 7 C 15/13, juris Rn. 23; OVG Schleswig, Urteil vom 31.08.2016, Az.: 1 MB 5/16).

    Die vorzunehmende Prüfung hat sich an den konkreten Gegebenheiten und Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG zu orientieren (OVG Münster, Urteil vom 25.02.2015, Az.: 8 A 959/10, juris Rn. 102; OVG Schleswig, Beschluss vom 31.08.2016, Az.: 1 MB 5/16, juris Rn. 30).

    Dies ergibt sich aus Nr. 1.3.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des UVPG (GMBl. 1995, 671), die für die Bewertung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens auf die "gesetzlichen Umweltanforderungen (für den Genehmigungsanspruch)" verweist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 31.08.2016, Az.: 1 MB 5/16, juris Rn. 35 ff.).

    Hintergrund dessen ist, dass ein solcher Immissionsbeitrag nicht kausal oder wahrnehmbar ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 30.8.2016, Az.: 1 MB 5/16, juris Rn. 40; Jarass, BImSchG, 11. Auflage 2015, § 5 Rn. 17).

    In Hinblick auf andere Schutzgüter hält die Kammer nicht an ihrer Auffassung aus dem Eilverfahren fest, sondern schließt sich im Ergebnis vollumfänglich den Ausführungen des OVG Schleswig in dem Verfahren 1 MB 5/16 (Beschluss vom 31.8.2016, juris Rn. 44-57) an.

    Die vom Beklagten durchgeführte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls entspricht den von § 3c Satz 1 UVPG gemachten Vorgaben, orientiert sich an den der Anlage 2 zum UVPG genannten Kriterien und weist keine offensichtlichen Einschätzungsfehler auf (vgl. so schon OVG Schleswig, Beschluss vom 31.8.2016, Az.: 1 MB 5/16, juris 59 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15
    Von einer Windfarm sei erst dann auszugehen, wenn drei oder mehr Windkraftanlagen einander räumlich so zugeordnet werden, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschneiden oder wenigstens berühren (BVerwG, Urteil vom 30.6.2004, Az.: 4 C 9/03, juris Rn. 33; BVerwG, Beschluss vom 08.05.2007, Az.: 4 B 11/07, juris Rn. 6; OVG Münster, Urteil vom 25.02.2015, Az.: 8 A 959/10, juris Rn. 102).

    Ohne weitere Prüfung wird in der Praxis der Verwaltung und der Rechtsprechung ein räumlicher Zusammenhang bei einem Abstand der Anlagen von ca. 350 m zueinander angenommen (OVG Münster, Urteil vom 25.02.2015, Az.: 8 A 959/10, juris Rn. 104).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Abstand zwischen den Anlagen 10 Mal so groß ist, wie der Rotordurchmesser (vgl. VGH München, Urteil vom 12.01.2007, Az.: 1 B 05.3387; 1 B 05.3388; 1 B 05.3389, juris Rn. 23; BVerwG, Beschluss vom 08.05.2007, Az.: 4 B 11/07, juris Rn. 7; OVG Münster, Urteil vom 25.02.2015, Az.: 8 A 959/10, juris Rn. 102).

    Die vorzunehmende Prüfung hat sich an den konkreten Gegebenheiten und Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG zu orientieren (OVG Münster, Urteil vom 25.02.2015, Az.: 8 A 959/10, juris Rn. 102; OVG Schleswig, Beschluss vom 31.08.2016, Az.: 1 MB 5/16, juris Rn. 30).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15
    Das führt dazu, dass ein Nachbar, der durch eine genehmigungsbedürftige Anlage schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren ausgesetzt wird, sich gegen diese im Wege des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes wehren kann (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 31.07.2015, Az.: 1 MB 14/15 juris Rn. 13).

    Nach dieser kann davon ausgegangen werden, dass ab einem Abstand von 250 m zu einer WEA in der Regel durch Infraschall keine erheblichen Belästigungen mehr zu erwarten sind und dass bei Abständen von mehr als 500 m die WEA regelmäßig nur einen Bruchteil des in der Umgebung messbaren Infraschalls erzeugt (OVG Schleswig, Urteil vom 31.07.2015, Az.: 1 MB 14/15 juris Rn. 30; VGH München, Beschluss vom 08.06.2015, 22 CS 15.656, juris Rn. 23; OVG Münster, Beschluss vom 17.6.2016, Az.: 8 B 1018/15, juris Rn. 50).

    Wissenschaftlich fundierte und eindeutige Belege darüber, dass Infraschall oder tieffrequenter trotz der genannten Entfernungen zur Wohnbebauung erhebliche Folgen für die menschliche Gesundheit hervorruft, sind nach Auffassung der Kammer (noch) nicht gegeben (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 06.05.2016, Az.: 8 B 866/15, juris Rn. 32; OVG Schleswig, Urteil vom 31.07.2015, Az.: 1 MB 14/15 juris Rn. 30).

    Das heißt, an dieser Stelle ist eine inhaltliche Überprüfung der durchgeführten UVP-Vorprüfung nur daraufhin vorzunehmen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011, Az.: 9 A 31/10, juris Rn. 24; Urteil vom 17.12.2013, Az. 4 A 1.13, juris Rn. 32, OVG Schleswig, Urteil vom 31.07.20145, 1 MB 14/15, juris Rn. 36).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15
    Der Gesetzgeber hat mit § 4 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 UmwRG eine Fehlerfolgenregelung normiert, nach der die in § 4 Abs. 1 UmwRG genannten Verfahrensfehler dazu führen können, dass ein klagebefugter Beteiligter unabhängig von der Verletzung subjektiver Rechte mit seiner Klage Erfolg haben kann (BVerwG, Urteil vom 20.12.2011, Az.: 9 A 30.10, juris Rn. 21; Urteil vom 17.12.2013, Az.: 4 A 1/13, juris Rn. 41; Urteil vom 18.12.2014, Az.: 4 C 36/13, juris Rn. 34; BVerwG, Urteil vom 22.10.2015, Az.: 7 C 15/13, juris Rn. 23; OVG Schleswig, Urteil vom 31.08.2016, Az.: 1 MB 5/16).

    Ein Beteiligter im Sinne des § 61 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO kann die Aufhebung einer Genehmigungsentscheidung, die unter Verletzung der sich aus dem UVPG ergebenden Verfahrensvorschriften ergangen ist, beanspruchen, unabhängig davon, ob er durch diese Entscheidung in eigenen Rechten verletzt wird und ob der Fehler das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst hat (vgl. i.E. BVerwG, Urteil vom 22.10.2015, Az.: 7 C 15/13, juris Rn. 23; Urteil vom 18.12.2014, Az.: 4 C 36/13, juris Rn. 34; Urteil vom 02.10.2013, Az.: 9 A 23/12, juris Rn. 21; Urteil vom 17.12.2013, Az.: 4 A 1/13, juris Rn. 41).

    Das heißt, an dieser Stelle ist eine inhaltliche Überprüfung der durchgeführten UVP-Vorprüfung nur daraufhin vorzunehmen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011, Az.: 9 A 31/10, juris Rn. 24; Urteil vom 17.12.2013, Az. 4 A 1.13, juris Rn. 32, OVG Schleswig, Urteil vom 31.07.20145, 1 MB 14/15, juris Rn. 36).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15
    In der Rechtsprechung hat sich die Tendenz entwickelt, hinsichtlich des Vorhandenseins einer Windfarm maßgebend auf den räumlichen Zusammenhang der einzelnen Anlagen anzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2004, Az.: 4 C 9/03, juris Rn. 33).

    Von einer Windfarm sei erst dann auszugehen, wenn drei oder mehr Windkraftanlagen einander räumlich so zugeordnet werden, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschneiden oder wenigstens berühren (BVerwG, Urteil vom 30.6.2004, Az.: 4 C 9/03, juris Rn. 33; BVerwG, Beschluss vom 08.05.2007, Az.: 4 B 11/07, juris Rn. 6; OVG Münster, Urteil vom 25.02.2015, Az.: 8 A 959/10, juris Rn. 102).

    Es ist mithin nicht schon jede Einzelanlage einer UVP zu unterziehen, " nur die im Falle einer Massierung zu erwartenden negativen Umweltfolgen lösen den Prüfungsbedarf nach der UVP-RL aus " (BVerwG, Urteil vom 30.6.2004, Az.: 4 C 9/03, juris Rn. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 8 B 1018/15

    Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15
    Nach dieser kann davon ausgegangen werden, dass ab einem Abstand von 250 m zu einer WEA in der Regel durch Infraschall keine erheblichen Belästigungen mehr zu erwarten sind und dass bei Abständen von mehr als 500 m die WEA regelmäßig nur einen Bruchteil des in der Umgebung messbaren Infraschalls erzeugt (OVG Schleswig, Urteil vom 31.07.2015, Az.: 1 MB 14/15 juris Rn. 30; VGH München, Beschluss vom 08.06.2015, 22 CS 15.656, juris Rn. 23; OVG Münster, Beschluss vom 17.6.2016, Az.: 8 B 1018/15, juris Rn. 50).

    Die TA Lärm ist auch insbesondere nicht durch neue wissenschaftliche Studien überholt (vgl. OVG Münster, Beschluss von 17.6.2016, Az.: 8 B 1018/15, juris Rn. 25; OVG Schleswig, Urteil vom 31.07.2015, Az. 1 BM 14/15, juris, Rn. 17).

    Vielmehr kommt ihr noch immer eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu, soweit sie den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkung konkretisiert (OVG Münster, Beschluss von 17.6.2016, Az.: 8 B 1018/15, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15
    Der Gesetzgeber hat mit § 4 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 UmwRG eine Fehlerfolgenregelung normiert, nach der die in § 4 Abs. 1 UmwRG genannten Verfahrensfehler dazu führen können, dass ein klagebefugter Beteiligter unabhängig von der Verletzung subjektiver Rechte mit seiner Klage Erfolg haben kann (BVerwG, Urteil vom 20.12.2011, Az.: 9 A 30.10, juris Rn. 21; Urteil vom 17.12.2013, Az.: 4 A 1/13, juris Rn. 41; Urteil vom 18.12.2014, Az.: 4 C 36/13, juris Rn. 34; BVerwG, Urteil vom 22.10.2015, Az.: 7 C 15/13, juris Rn. 23; OVG Schleswig, Urteil vom 31.08.2016, Az.: 1 MB 5/16).

    Ein Beteiligter im Sinne des § 61 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO kann die Aufhebung einer Genehmigungsentscheidung, die unter Verletzung der sich aus dem UVPG ergebenden Verfahrensvorschriften ergangen ist, beanspruchen, unabhängig davon, ob er durch diese Entscheidung in eigenen Rechten verletzt wird und ob der Fehler das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst hat (vgl. i.E. BVerwG, Urteil vom 22.10.2015, Az.: 7 C 15/13, juris Rn. 23; Urteil vom 18.12.2014, Az.: 4 C 36/13, juris Rn. 34; Urteil vom 02.10.2013, Az.: 9 A 23/12, juris Rn. 21; Urteil vom 17.12.2013, Az.: 4 A 1/13, juris Rn. 41).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 12 LA 174/12

    Ablehnung von Beweisanträgen durch das VG i.R.d. Genehmigung für die Errichtung

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15
    Garantiert der Hersteller eine Anlage, dass diese keine impulshaltigen Geräusche abgibt, besteht kein Anlass mit einem notwendigen Impulszuschlag im Genehmigungsverfahren zu rechnen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12.07.2013, Az. 12 LA 174/12, juris Rn. 24).

    Das lässt jedoch die Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigung unberührt und ist eine Frage der Anlagenüberwachung (vgl. so OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.07.2013, Az. 12 LA 174/12, juris Rn. 24; OVG Münster, Beschluss vom 16.5.2011, Az.: 8 A 372/09, juris Rn 26).

  • VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11

    Nachbarschutz gegen Genehmigung einer Windenergieanlage, Lärmimmission,

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15
    Insofern erscheint es nicht sinnvoll, Vorbelastungen grundsätzlich nur zu messen, da die auf diesem Wege ermittelten Werte regelmäßig durch von dem Begriff der Vorbelastung nicht erfasste Geräusche beeinflusst werden (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 27.06.2011, Az.: 6 L 425/11.DA, juris Rn. 32).

    Selbst wenn man allerdings davon ausgehen wollte, dass die Vorbelastung nur durch Messung zu ermitteln sei, handelt es sich insoweit um einen reinen Verfahrensfehler, der für sich genommen noch keine Verletzung der Rechte der Klägerin begründen kann (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 27.06.2011, Az.: 6 L 425/11.DA, juris Rn. 32).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15

    Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten durch Verlagerung der Überprüfung der

    Auszug aus VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15
    Die Kammer kann die Vorprüfung aufgrund ihrer verfahrenslenkenden Funktion lediglich einer eingeschränkten Kontrolle unterziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011, Az.: 9 A 31/10, juris Rn. 24; OVG Schleswig, Beschluss vom 05.10.2015, Az.: 1 MB 22/15).
  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

  • BVerwG, 02.10.2013 - 9 A 23.12

    Ausführungsplanung; Planänderung; Planergänzung; unterlassene UVP-Prüfung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - 8 A 372/09

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage im

  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3387

    Genehmigung für eine Windfarm

  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3388

    Klage auf Verpflichtung zur Erteilung von Baugenehmigungen für Windkraftanlagen;

  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3389

    Klage auf Verpflichtung zur Erteilung von Baugenehmigungen für Windkraftanlagen;

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

  • BVerwG, 30.10.1963 - V C 219.62

    Kann gegen einen Schwerbeschädigtenausweis mit der Behauptung geklagt werden, der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2023 - 5 KM 559/22

    Windenergieanlage; Nachbarschutz; Raumordnungsbelange; schädliche

    Dies spricht dafür, dass eine rechtlich erhebliche Belastung der Antragsteller durch von den WEAn ausgehenden Infraschall nicht zu erwarten ist (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 26. Januar 2017 - 6 A 192/15 -, juris Rn. 43; VG Neustadt a. d. Weinstraße, Urteil vom 18. November 2019 - 4 K 503/18.NW -, juris Rn. 61 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16
    Der Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (VG 6 A 192/15) gegen die Genehmigungsbescheide vom 13.05.2015 (Az. LLUR 7713/7724-G10/2014/163 bis 170) nebst Widerspruchsbescheid vom 04.11.2015 wird abgelehnt.
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